Es werden in Ausnahmefällen Kurskosten in Form eines Gutscheins erstattet. Fällt ein Kind für längere Zeit (ab 3 Lektionen in Folge) wegen Unfall/Krankheit aus, geben wir gegen ein ärztliches Zeugnis einen Gutschein pro Rata ab. Der Gutschein kann bei einem anderen Kurs vom BSC eingelöst werden. Der Gutschein ist ab dem Ausstelldatum 3 Jahre gültig und übertragbar.